Der BDLS

BDLS - Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen

Der Luftverkehr ist einer der sensibelsten Bereiche kritischer Infrastrukturen. Sein sicherer und zuverlässiger Betrieb ist ein unverzichtbarer Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes in einem zunehmend vernetzten, mobilen und globalisierten Umfeld.

2022 wurden an den deutschen Flughäfen über 165 Millionen Passagiere und 5,1 Millionen Tonnen Fracht sowie hunderttausende Beschäftigte von mehr als 25.000 privaten Sicherheitskräften kontrolliert und geschützt – Tendenz steigend.

Um diesem wichtigen und immer wichtiger werdenden Bereich der privaten Sicherheit sowohl thematisch als auch tarifpolitisch gerecht zu werden, wurde 2017 der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen in Berlin gegründet. Die Mitglieder wählten mit Udo Hansen einen erfahrenen Experten der Luftsicherheit zu ihrem Präsidenten. Ihn unterstützen fünf Vizepräsidenten aus den Mitgliedsunternehmen mit ihrem Fachwissen.

Derzeit sind 33 Unternehmen im BDLS vertreten, die sich schwerpunktmäßig mit den umfangreichen Tätigkeiten der Luft- und Flughafensicherheit befassen, zu denen das Luftsicherheitsgesetz Luftsicherheitsbehörden (§ 5 LuftSiG), Flughafenbetreiber (§ 8 LuftSiG) und Fluggesellschaften (§§ 9 und 9a LuftSiG) verpflichtet.


BDLS-Mitglieder profitieren von einem breiten Leistungsspektrum, dem großen Luftsicherheitsnetzwerk sowie dem Fachwissen der BDLS-Experten.

Die Bundespolizei

Die Bundespolizei trifft als Luftsicherheitsbehörde gemäß Luftsicherheitsgesetz alle erforderlichen Maßnahmen, um Angriffe auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs abzuwehren.  Hierbei gilt es insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern.

Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf 13 deutschen Flughäfen wahr:

Berlin, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen), Saarbrücken, Stuttgart.

Ihren Schutzauftrag erfüllt die Bundespolizei insbesondere durch:

Kontrolle der Fluggäste sowie des von ihnen mitgeführten Hand- und Reisegepäcks unter Einsatz speziell geschulten Personals und moderner Luftsicherheitskontrolltechnik. 
Einleitung gefahrenabwehrender Maßnahmen nach Feststellung von Gegenständen, die verboten sind und von denen eine Gefahr ausgeht, z. B. Waffen, Munition und Sprengmittel.
Überwachung des gesamten Flugplatzgeländes.
Schutzmaßnahmen bei Abfertigung besonders gefährdeter Flüge und Luftfahrtunternehmen.
Auf 21 weiteren, meist kleineren Flughäfen erfüllen die Bundesländer im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben.
 

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